- Seepatent
- Seepatent,für die Seeschifffahrt das Kapitänspatent, geregelt in der Schiffsoffizier-Ausbildungs-VO in der Fassung vom 15. 1. 1992 (Kapitän 2), für die Binnenschifffahrt Schifferpatent.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Patent (Begriffsklärung) — Ein Patent (mlat. littera patens ‚offener Brief‘) ist eine offen versandte, gesiegelte Urkunde zur Verleihung von Rechten an Private, sowohl an Einzelne als auch an Gruppen: Recht der befristeten alleinigen Nutzung eigener technischer Erfindungen … Deutsch Wikipedia